Erstattung
Möglichkeiten der Erstattung durch Krankenkassen
Derzeit erstatten die meisten folgender Krankenkassen unsere Weihrauch-Extrakt-Kapseln:
PKV:
private Krankenkassen
Beihilfe/Landesfürsorge
private Zusatzversicherungen
GKV:
Techniker Krankenkasse (bis 100 € je Kalenderjahr)
Andere Krankenkassen:
Antrag auf Kostenerstattung
Bei unseren Weihrauch-Extrakt-Kapseln handelt es sich um Arzneimittel, die in der Apotheke aufgrund einer ärztlichen Verschreibung (Rezeptur-Arzneimittel) bzw. aufgrund häufiger (zahn-)ärztlicher Verschreibung im Voraus (Defektur-Arzneimittel) hergestellt werden.
Damit stellen unsere Weihrauch-Extrakt-Kapseln KEINE Nahrungsergänzungsmittel dar.
Als öffentliche Apotheke stellen wir unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (Arzneimittelgesetz, Apothekenbetriebsordnung,…) diese sog. Rezeptur- bzw. Defektur-Arzneimittel her.
Die Arzneimittel-Eigenschaft unserer Weihrauch-Extrakt-Kapseln nach § 8 Abs. 1 ApoBetrO ist dabei von unserer zuständigen Überwachungsbehörde – dem Regierungspräsidium Tübingen – sowie gerichtlich bestätigt.
So überprüfen wir z. B. das Ausgangsmaterial (Indisches Weihrauchharz) nach dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur. 7.0) auf Identität, Reinheit und Gehalt, um es überhaupt arzneilichen (!) Zwecken zuführen zu dürfen.
Darüber hinaus stellen wir unter Anwendung pharmazeutisch-technologischer Prozesse einen definierten, wissenschaftlich untersuchten Weihrauch-Extrakt her, den wir manuell unter Einhaltung aller gültigen Leitlinien und Gesetze (s.o.) zu Weihrauch-Extrakt-Kapseln weiterverarbeiten.
Des weiteren überprüfen wir unseren Extrakt auf Lösungsmittelrückstände (bei uns Ethanol), damit dieser den hohen Anforderungen des Arzneibuches genügt.
Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass die Herstellung, Prüfung und Abgabe von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ein Schwerpunkt unseres erfolgreich umgesetzten, zertifizierten Qualitätsmanagement-Systems nach DIN EN ISO 9001:2015 ist. Zusätzlich haben wir auch alle Anforderungen von Maas-BGW zum Arbeitsschutz erfüllt (als eine der ersten Apotheken in Deutschland überhaupt).
Für Sie bedeutet das ein noch höheres Maß an Qualität und Sicherheit!
Die Zertifizierung ist durch den TÜV Süd als zuständige Stelle bescheinigt
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Im Übrigen werden Rezeptur- bzw. Defektur-Arzneimittel mit der bundesweit gültigen Sonderpharmazentralnummer (PZN) 9999011 bei Kostenträgern abgerechnet.
Auch wird aus dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz von 19 % bei Arzneimitteln - im Gegensatz zu 7 % bei Nahrungsergänzungsmitteln - ersichtlich, dass es sich bei unserem Produkt nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen oder Problemen mit Ihrem Kostenträger.
Eine Übersicht, welche Krankenkassen welche Arzneimittel erstatten, finden Sie hier.