E-Rezept

E-Rezept

Das elektronische Rezept kommt! Und dieses Mal wohl wirklich Das E-Rezept (elektronisches oder digitales Rezept) wurde am 20. Oktober 2020 per Gesetz eingeführt. Der E-Rezept-Start stand bis dato aber noch aus und wurde zunächst in verschiedenen Regionen getestet z. B. in der Fokusregion Berlin-Brandenburg. Nach einer ausführlichen bundesweiten Testphase wird das E-Rezept nun stufenweise eingeführt. Für gesetzlich Versicherte ist das E-Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgeschrieben. Das elektronische Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Seit dem 1. September 2022 müssen und können Apotheken nun elektronische Rezepte annehmen und bearbeiten. Da jedoch noch viele Arztpraxen die erforderlichen technischen Voraussetzungen dafür noch nicht besitzen, dürfen zunächst weiterhin noch Rezepte in Papierform ausgestellt werden. Bis zum Sommer 2023 soll laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Einführung des E-Rezeptes bundesweit abgeschlossen sein. Für Patienten ändert sich dadurch aktuell noch wenig. Ihre Apotheke ist aber schon vorbereitet.

Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept bedeutet "elektronisches Rezept", also ein sogenanntes online-Rezept. Das E-Rezept ist ein digitaler Rezeptcode, das der Patient in der Apotheke gegen das vom Arzt verschriebene Medikament eingelöst werden kann. Dieser Rezeptcode ist eine Art digitaler Schlüssel - ähnlich wie ein QR-Code - und enthält alle Verordnungsdaten in digitaler Form. Mit dem neuen online Rezept erhalten Patienten und Patientinnen einen sicheren und datenschutzkonformen Zugang zu diesen Verordnungsdaten. Hierfür wurde auch extra die Telematik-Infrastruktur geschaffen, damit die ärztliche Verordnung noch schneller z. B. zu Ihrer Vor-Ort-Apotheke kommt. Weiterhin soll hier auch die elektronische Gesundheitsakte folgen. Das E-Rezept gibt es als Ausdruck oder in der E-Rezept-App, die dann als Patienten-App von allen genutzt werden kann. Weiterhin in Planung ist die elektronische Gesundheitskarte

Wie funktioniert das E-Rezept?

Der behandelnde Arzt stellt ein elektronisches Rezept (E-Verordnung) über die benötigten Medikamente aus. Jedes E-Rezept enthält einen Rezeptcode, der zum Einlösen in der Apotheke benötigt wird. Dieser Rezeptcode kann entweder über das Smartphone über die kostenlose App "E-Rezept" oder auch in Papierform durch einen Ausdruck der Praxis beim Apotheker eingelöst werden. Die eRezept-App ist dabei kostenlos. Mitarbeitende der Apotheke scannen diesen Code und erhalten dann über eine Computersoftware Zugriff auf das E-Rezept. Im nächsten Schritt beraten sie die Kund:innen wie gewohnt und händigen dann die entsprechenden Medikamente aus. Die Patienten:innen können Ihre Verordnung per Gematik-App oder Handy-App mit Ihrem Rezept auch direkt in Ihre Vor-Ort-Apotheke schicken  auch Lieferschwierigkeiten können somit schneller erkannt werden und der Austausch des Rezepts soll damit leichter erfolgen. Nach und nach soll das Papier-Rezept durch die elekttronische Verordnung abgelöst werden

Die Einführung des neuen Online-Rezepts und was sich damit ändert

  • Das E-Rezept beendet die Zettelwirtschaft in Praxen und Apotheken, spart Zeit und Wege. Gerade in Zeiten der Lieferschwierigkeiten.
  • Erfolgte in einem Quartal bereits ein Arztbesuch, kann das Folgerezept direkt von der Praxis in der E-Rezept-App übermittelt werden. E-Rezepte können zudem auch im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden.
  • Auch Rezepte Dritter, etwa pflegebedürftiger Verwandter oder auch Heimbewohner:innen, können eingelöst werden, wenn diese in der App hinzugefügt wurden.
  • Das E-Rezept gilt als fälschungssicherer als ein Papierrezept und kann im Gegensatz zum Papierrezept nicht verloren oder versehentlich beschädigt werden.

H2: Wird das E-Rezept Pflicht?

Ja, das E-Rezept soll Pflicht werden, jedoch wird der Zeitpunkt immer nach hinten verschoben. Das bedeutet, dass Ärzte ab diesem Zeitpunkt Rezepte nur noch in digitaler Form ausstellen dürfen. Die Idee hinter dem E-Rezept ist, die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln zu verbessern und die Prozesse in Apotheken und Arztpraxen zu vereinfachen.

Das E-Rezept hat gegenüber dem klassischen Papierrezept einige Vorteile, wie zum Beispiel eine schnellere Übermittlung, höhere Sicherheit und bessere Nachvollziehbarkeit. Auch für die Patienten wird es einfacher, ein Rezept zu erhalten und einzulösen, da sie dies bequem von zu Hause aus erledigen können.

Wichtig ist, dass das E-Rezept schrittweise eingeführt wird und zunächst nur für bestimmte Arzneimittel gilt. Langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass das E-Rezept für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel verpflichtend eingeführt

H2: Datensicherheit — so werden die Rezeptdaten gespeichert

Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der sogenannten Telematikinfrastruktur gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Sie werden automatisch 100 Tage, nachdem das Rezept eingelöst wurde, gelöscht. Die Daten aber auch vor Ablauf dieses Zeitraums eigenständig durch den Versicherten gelöscht werden.

Das E-Rezept bei der Weihrauch-Apotheke

Bei der Weihrauch-Apotheke können Patienten mit einem E-Rezept genauso wie mit einem Papierrezept ihre benötigten Produkte bestellen und sich beraten lassen.

Quellen: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html

https://www.apotheken-umschau.de/e-health/e-rezept/e-rezept-alles-was-sie-dazu-wissen-muessen-893119.html#das-e-rezept-einloesen

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/so-funktionierts

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/elektronische-rezepte-wichtige-fragen-und-antworten-zu-erezepten-64285

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