Hilfe bei Erstattung
Können Weihrauchkapseln erstattet werden?
Immer wieder werden wir gefragt, wie es mir der Erstattung von unseren Weihrauch-Extrakt-Kapseln bei den Krankenkassen aussieht.
Wir unterstützen Sie hier gerne und hier einige Information zur Erstattung zusammengestellt.
Das wichtigste ist, dass es sich bei unseren Weihrauch-Extrakt-Kapseln um ein Arzneimittel handelt und nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel.
Unserer Weihrauch-Arzneimittel haben eine sogenannte Sonder-Pharmazentralnummer (Sonder-PZN 9999011), da es sich bei unseren Weihrauch-Extrakt-Kapseln um ein Arzneimittel handelt, das in der Apotheke aufgrund einer ärztlichen Verschreibung (Rezeptur-Arzneimittel) bzw. aufgrund häufiger (zahn-)ärztlicher Verschreibung im Voraus (Defektur-Arzneimittel) hergestellt werden. Die manuelle Herstellung erfolgt dabei unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (Arzneimittelgesetz, Apothekenbetriebsordnung,…).
Von der Verordnung zu unterscheiden, ist allerdings die Erstattungsfähigkeit eines Arzneimittels.
Jede Krankenversicherung legt in ihrem Katalog fest, welche Arzneimittel erstattet werden. In der Regel werden verschreibungspflichtige Arzneimittel übernommen.
Inzwischen bezahlen viele Krankenkassen aber auch verordnungsfähige, nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel – zumindest anteilig.
Hier finden Sie einen Link dazu.
Private Krankenversicherungen haben sehr individuelle Leistungskataloge. Sprechen Sie hier mit Ihrem Versicherer.
Weisen Sie bei Ihrer Anfrage darauf hin, dass die Arzneimittel-Eigenschaft unserer Weihrauch-Extrakt-Kapseln nach § 8 Abs. 1 ApoBetrO von unserer zuständigen Überwachungsbehörde – dem Regierungspräsidium Tübingen– sowie gerichtlich bestätigt wurde.
Man erkennt übrigens ganz leicht, ob es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein Arzneimittel handelt: Nahrungsergänzungsmittel werden mit 7% besteuert, Arzneimittel mit 19%.
Wenn Sie Fragen zur Qualität haben, werden Sie hier fündig.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Und nach Vereinbarung! Wenn Sie uns zu unseren Sprechzeiten einmal nicht persönlich erreichen, sprechen Sie gerne eine kurze Nachricht auf unseren Anrufbeantworter. Wir rufen Sie umgehend zurück.