Corona-Tests in Unternehmen

 

Corona-Tests in Unternehmen

 

Corona-Testplicht in Ihrem Unternehmen. Unternehmer müssen Corona-Tests anbieten. Aktuelles zur Testangebotspflicht für Arbeitgeber

Corona-Testpflicht in Unternehmen gilt seit dem Dienstag, 20. April 2021 hier trat die 2. Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung  der Bundesregierung in Kraft. Neben einer Verlängerung der bestehenden Arbeitsschutzverordnung gilt dann auch eine Testpflicht für Arbeitgeber bis 24. November. Für alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen in Deutschland, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, besteht dann die Pflicht, jeder und jedem ihrer Beschäftigten mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Corona-Test anzubieten und zu testen. Bestimmte Beschäftigtengruppen, z.B. mit Kundenkontakt, in Gemeinschaftsunterkünften und mit besonderen Arbeitsbedingungen müssen zweimal pro Kalenderwoche ein Testangebot erhalten.  Nachweise über die Beschaffung der Corona-Tests bzw. Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten sind vom Arbeitgeber vier Wochen aufzubewahren.

Für einige Bundesländer gelten auch immer wieder neue und separate Verordnungen: Für Baden-Württemberg gilt z. B. seit dem 15. Oktober 2021, dass sich nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten Kontakt zu externen Personen (Kunden, Lieferanten, Handwerkern, externe Mitarbeiter etc.) haben, das Testangebot des Arbeitgeber annehmen müssen oder sich anderweitig zweimal pro Woche testen lassen müssen.


 

Unsere Corona-Tests — für Ihre Firma

 

Bei Corona-Tests in Betrieben testen die Beschäftigte sich wöchentlich am Arbeitsplatz selber. Eine Beaufsichtigung vom Arbeitgeber ist nicht erforderlich. Die Coronaschutzverordnung der Bundesregierung empfiehlt, die Tests vor Arbeitsantritt für alle Mitarbeiter, die nicht von zuhause arbeiten können, durchzuführen. Die Tests können ganz einfach bei uns erworben werden.

 

PoC-Antigen Corona-Schnelltest

Diese dürfen von eingewiesenem, geschultes Personal im Unternehmen durchgeführt werden. Eine vorhergehende Einweisung/Schulung in die korrekte Durchführung der Abstrichentnahme und Anwendung der Corona Tests ist Pflicht. Wir übernehmen gern in Ihrem Unternehmen oder Büro im Büro im Zollernalbkreis die Einweisung/Schulung oder das Testen.

 

PCR Corona-Test können ihre Mitarbeiter aber auch zuhause nach einer Einweisung in Eigenregie durchführen.

 

Die Gemeinsame Erklärung der Wirtschaft zielt insbesondere auf ein Angebot von Selbsttests, und wo möglich, auch PoC-Antigen-Schnelltests durch Schulung unser qualifiziertes Personal ab.

 

 

Müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern Tests anbieten?

 


Es ist ausreichend, wenn ein Corona-Schnelltest angeboten wird. Der Betrieb muss die Tests beschaffen und bezahlen. Betriebe, die wegen der Corona-Auflage keine oder nur geringe Umsätze verzeichnen und für die Überbrückungshilfe III (ÜH III) antragsberechtigt sind, können die Testkosten über die Überbrückungshilfe III als „Ausgaben für Hygienemaßnahmen“ machen. Alternativ zur Beschaffung von Selbsttests können Arbeitgeber auch mit Dritten kooperieren, etwa Testzentren oder Betriebsärzten. Manche Schnelltestzentren bieten auch Firmen einen entsprechenden Service an. Arbeitgeber sind nach der SARS-CoV-2 ArbeitsschutzVO nur zum Angebot eines Corona-Tests verpflichtet. Die Tests müssen daher nicht zwingend unter Aufsicht durchgeführt werden und der Arbeitgeber muss nur die Beschaffung von Corona-Tests bzw. eine Vereinbarung mit Dritten über die Testung der Beschäftigten nachweisen. In der SARS-CoV-2 ArbeitsschutzVO ist nicht geregelt, dass der Corona-Test während der Arbeitszeit erfolgen muss.


 

Der Arbeitnehmer hat Recht auf Wahl


Jein. Für Arbeitnehmer bleiben die Corona-Testplicht in manchen Berufen und machen Bundesländern freiwillig, sie können daher entscheiden, ob sie das Testangebot wahrnehmen oder nicht. In Baden-Württemberg besteht seit Mitte Oktober die Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter mit Kundenkontakt.

 

 

Was kommt auf Arbeitgeber und Unternehmer nun zu?

 

 

 


Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft appellieren an die Arbeitgeber, vor allem in Bereiche mit viel Kundenkontakt oder körpernahe Dienstleistungen zu, ihren Beschäftigten Corona-Selbsttests, und wo dies möglich ist, Corona-Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Einfach bestellen unter www.weihrauch-apotheke.de!


 

Besteht für Mitarbeiter eine Art Meldepflicht?

 


Eine Pflicht zur Dokumentation des Testergebnisse oder der zu testenden Personen besteht nicht (Hinweis: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten aber u.U. eine Testbescheinigung nach Maßgabe von § 4 der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW ausstellen).

Die Testpflicht liegt also ausschließlich beim Arbeitgeber!


 

Wie erfolgt die Testdurchführung?

 


Selbsttests werden, wie der Name sagt, von den Mitarbeitern an sich selbst angewendet. Eine Beauftragung von externen Stellen ist hier nicht notwendig. Mit der Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests und anderen Tests können durch unsere Apotheke jede Woche im Testzentrum beauftragt werden. Die Kosten dafür trägt dann der Arbeitgeber. 

Wünschen Sie eine Durchführung von professionellen PoC-Antigen-Schnelltests in Ihrem Unternehmen, können Sie uns gerne mit der Durchführung beauftragen. Für ein individuelles Angebot können Sie uns gerne hier kontaktieren: testkonzept@ertelt.de

Der Corona Test wird von medizinischem, pharmazeutische bzw. geschultem Fachpersonal durchgeführt. Bei den Erwachsenen wird ein Nasen-Rachenabstrich (nasopharyngeal) genommen und bei den Kindern ein sog. anterio-nasaler Schnelltest („Nasenbohrer“-/“Pobel“-Test), welcher sofort ausgewertet wird.

 Wer sich einen Corona-Selbsttest sichern will für zu Hause oder Ihr Unternehmen, wird bei uns fündig.

 

Bei deinem positiven Schnelltest oder deutlichen Symptome muss ein PCR-Test durchgeführt werden.

 

Wie zuverlässig sind die Ergebnisse der Schnellanalysen?

Studien zeigen, dass Antigen-Schnelltests prinzipiell weniger zuverlässig sind als die für die offizielle Corona-Statistik berücksichtigten PCR-Tests.

Dabei sind zwei Werte bedeutend:

  • die Sensitivität (gibt den Anteil der Infizierten an, die tatsächlich korrekt ein positives Testergebnis erhalten)
  • die Spezifität (gibt an, wie viele Nicht-Infizierte korrekt ein negatives Ergebnis erhalten)

Mindestanforderungen für Antigen-Tests:

  • Spezifität muss über 97 Prozent liegen (mindestens 97 von 100 Gesunden müssen als solche erkannt werden)
  • Sensitivität soll größer als 80 Prozent sein (mindestens 80 von 100 Infizierten muss der Test erkennen)

 


 

Corona-Tests von der Weihrauch-Apotheke — wir kümmern uns um Ihre Belange

 

Jetzt einfach selbst testen!

✔ Innerhalb von 15 min selbst testen
✔ Schnelle Proben-Entnahme aus der Nase
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✔ Einfach durch Schritt-für-Schritt Anleitung

 

Jetzt sicher testen mit unseren Laien-Schnelltests:

·       Hotgen ANTIGEN Laientest vereinfacht die Probenahme deutlich, da der Abstrich im Nasenvorhof (kurze Nase, „Nasenbohrertest“) in einer Tiefe von lediglich 1,5 cm in der Nase erfolgen kann.

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·       LYHER Antigen Schnelltest Nasenabstrich für die Selbsttestung. Angewendet wird der Antigen-Schnelltest als Nasenrachenabstrich im vorderen Nasenbereich - nun auch für Laien!

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·       SARS-CoV-2 Rapid Antigen-Selbsttest wurde speziell für die Eigenanwendung konzipiert.

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Corona-Schnelltests für Ärzte, Schulen oder Unternehmen

Jetzt sicher testen mit Schnelltest durch Fachpersonal:

·        SARS-COV-2 Rapid Antigen Test nasal für geschultes Fachpersonal

(z. B. in Schulen oder Unternehmen) Der Abstrich wird durch das medizinische Fachpersonal aus dem Nasen-­Rachen-­Raum entnommen!

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  • Keine Versandkosten
  • Kauf auf Rechnung

Quellen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/kn0m6aw6iETJGl5aYtP/content/kn0m6aw6iETJGl5aYtP/BAnz%20AT%2015.04.2021%20V1.pdf?inline

 

 







 

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